Matrikularbeitrag

Matrikularbeitrag
Ma|tri|ku|lar|bei|trag 〈m. 1u; früherfinanzieller Beitrag der dt. Bundesstaaten zu den Reichsausgaben
Die Buchstabenfolge ma|tr... kann in Fremdwörtern auch mat|r... getrennt werden.

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Ma|tri|ku|lar|bei|trag, der <meist Pl.> (hist.): besondere Steuer, die die Länder des Deutschen Reiches je nach ihrer Bevölkerungszahl bis 1879 an die Reichsregierung zu zahlen hatten.

Universal-Lexikon. 2012.

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